Entsprechungserklärung

Entsprechungserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktien-gesetz.

Vorstand und Aufsichtsrat der SCHMIDT-HANSEN GRUNDBESITZ AG erklären gemäß § 161 AktG: Die SCHMIDT-HANSEN GRUNDBESITZ Aktiengesellschaft hat nach § 161 AktG den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der jeweils gültigen Fassung, derzeit vom 05 Mai 2015 („Kodex“), mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird den Empfehlungen mit diesen Ausnahmen in Zukunft entsprechen:

Der Vorstand besteht, abweichend von Ziffer 4.2.1 des Kodex, nur aus einem Mitglied. Die Größe der Gesellschaft und die Geschäftstätigkeit bedurften aus Sicht der SCHMIDT-HANSEN GRUNDBESITZ Aktiengesellschaft bis zum heutigen Zeitpunkt keines Vorstands, der aus mehreren Personen besteht. Dementsprechend war auch kein Vorsitzender oder Sprecher des Vorstands bestellt.
Abweichend von Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 sieht die SCHMIDT-HANSEN GRUNDBESITZ AG keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder vor. Die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder erscheint im Hinblick auf die Altersstruktur des aktuellen Vorstands derzeit nicht geboten:
Abweichend von Ziffer 4.2.2 Abs. 1 des Kodex behandelt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit die Vorstandsverträge, legt die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand.
Abweichend von Ziffer 4.2.3 Abs. 6 des Kodex wird auf die Information der Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems durch den Aufsichtsratsvorsitzenden verzichtet, weil die Grundzüge des Vergütungssystems und die genaue Höhe der jeweiligen Vergütungen bereits im Jahresabschluss beschrieben und genannt sind.

Abweichend von Ziffer 5.3 des Kodex hat der Aufsichtsrat zurzeit keine Ausschüsse gebildet (Ziffer 5.3.1).Die Aufgaben des Prüfungsausschusses werden von der Gesamtheit der Mitglieder des Aufsichtsrats wahrgenommen. Abweichend von Ziffer 5.3.3 des Kodex hat der Aufsichtsrat keinen Nominierungsausschuss gebildet. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus der Mindestanzahl von drei Mitgliedern, die gem. Aktiengesetz vorgeschrieben ist. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats von drei Mitgliedern hält der Aufsichtsrat eine effiziente Arbeit auch in Gesamtvertretung für möglich und die Bildung von Ausschüssen, die mindestens zwei, bei Beschlussfähigkeit mindestens drei Personen umfassen müssen, bei einem Aufsichtsrat dieser Größenordnung nicht für angebracht.

Abweichend von Ziffer 5.4.2 des Kodex dürfen Aufsichtsratsmitglieder Organfunktionen oder Beratungsaufgaben auch bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Erfahrungen aus der Praxis solcher Tätigkeiten gewinnbringend für die SCHMIDT-HANSEN GRUNDBESITZ AG genutzt werden können. Abweichend von Ziffer 5.4.6 Abs. 3 des Kodex wird die Vergütung der Aufsichtsrats-mitglieder nicht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen im Corporate Governance Bericht ausgewiesen. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat ist es ausreichend, wenn sich die Vergütung des Aufsichtsrates aus der Satzung ergibt.

Abweichend von Ziffer 7.1.2 des Kodex erfolgt die Zugänglichmachung des Konzernab-schlusses nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Offenlegung. Die SCHMIDT-HANSEN GRUNDBESITZ Aktiengesellschaft sieht derzeit keine Verbesserung der Kapital-markttransparenz, wenn Geschäftszahlen schneller veröffentlicht werden, als es das Gesetz vorgibt.

SCHMIDT-HANSEN GRUNDBESITZ AG
Der Vorstand / Der Aufsichtsrat